Start / Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Verkauf von TinyHouses durch die TinyVest GmbH, Luzern. Ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge der TinyVest GmbH (nachfolgend „Verkäuferin") mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Käufer") über den Verkauf und die Lieferung von mobilen TinyHouses auf Anhängerfahrgestellen (nachfolgend „TinyHouse" oder „Ware") einschließlich aller damit zusammenhängenden Leistungen. Das TinyHouse wird als bewegliches Wirtschaftsgut in Form eines Anhängers auf Fahrgestell konzipiert, hergestellt und ausgeliefert.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind vom Geltungsbereich dieser AGB ausgeschlossen. Der Käufer bestätigt mit Vertragsschluss seine Unternehmereigenschaft.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Verkäuferin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Verkäuferin in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Verkäuferin maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktrittserklärung) sind in Schriftform oder Textform (z. B. Brief, E-Mail) abzugeben.
(6) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Auftragsbestätigung
(1) Die Darstellung der TinyHouses auf der Website der Verkäuferin, in Katalogen, Prospekten, auf Messen oder in sonstigen Werbemedien stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, bei der Verkäuferin ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer — sei es schriftlich, per E-Mail, über die Website oder in sonstiger Weise — gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Verkäuferin berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang bei der Verkäuferin anzunehmen.
(3) Die Annahme des Angebots kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Lieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Auslieferung der Ware zustande.
(4) Maßgeblich für den Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungspflichten der Verkäuferin ist ausschließlich die Auftragsbestätigung nebst den dort in Bezug genommenen technischen Spezifikationen und Ausstattungsmerkmalen. Der Käufer hat die Auftragsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich zu rügen.
(5) Änderungs- und Ergänzungswünsche des Käufers nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin. Die Verkäuferin ist nicht verpflichtet, nachträglichen Änderungswünschen nachzukommen. Soweit die Verkäuferin Änderungen akzeptiert, ist sie berechtigt, die daraus resultierenden Mehrkosten sowie etwaige Lieferzeitverlängerungen an den Käufer weiterzugeben.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Preise verstehen sich ab Werk / Produktionsstätte der Verkäuferin (EXW gemäß Incoterms® 2020). Kosten für Transport, Versicherung, Verzollung und sonstige Nebenkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Bei Bestellungen über die Website der Verkäuferin gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesenen Preise. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, Preise jederzeit zu ändern. Preisänderungen gelten nicht für bereits bestätigte Aufträge.
(1) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nach folgendem Zahlungsplan, soweit nicht individuell abweichend vereinbart:
a) 30 % des Netto-Kaufpreises als Anzahlung, fällig innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Auftragsbestätigung;
b) 30 % des Netto-Kaufpreises als Zwischenrate, fällig bei Mitteilung der Produktionsfertigstellung durch die Verkäuferin;
c) 30 % des Netto-Kaufpreises als weitere Rate, fällig bei Versandbereitschaft / vor Transport;
d) 10 % des Netto-Kaufpreises als Schlussrate, fällig innerhalb von 10 Kalendertagen nach Übergabe und Abnahme des TinyHouse.
(2) Die Raten gemäß Absatz (1) Buchstaben a) bis c) gelten als Anzahlungen im Sinne von § 14 Abs. 5 Satz 1 UStG. Die Verkäuferin erteilt für jede Anzahlung eine Anzahlungsrechnung gemäß § 14 UStG. Die Schlussrate gemäß Buchstabe d) wird mit der Schlussrechnung nach Leistungserbringung (Übergabe und Abnahme) abgerechnet. Die jeweils geltende Umsatzsteuer ist zusammen mit der jeweiligen Rate fällig. Der Käufer erhält für jede Rate eine den Anforderungen des § 14 UStG entsprechende Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.
(3) Der Käufer kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt (§ 286 Abs. 3 BGB). Während des Verzugs hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu zahlen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Verkäuferin anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Gerät der Käufer mit einer Ratenzahlung ganz oder teilweise in Verzug und leistet er den rückständigen Betrag auch nicht innerhalb einer von der Verkäuferin gesetzten angemessenen Nachfrist, ist die Verkäuferin berechtigt, den gesamten Restkaufpreis sofort fällig zu stellen.
§ 4 Lieferung und Transport
(1) Die Lieferung erfolgt durch einen von der Verkäuferin beauftragten Spediteur an den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Bestimmungsort. Der Transport des TinyHouse erfolgt auf einem geeigneten Transportfahrzeug.
(2) Von der Verkäuferin genannte Liefertermine und Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt, unverbindlich. Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung als „fix" oder „verbindlich" in der Auftragsbestätigung.
(3) Die Lieferfrist beginnt mit dem späteren der folgenden Zeitpunkte: (a) Zugang der Auftragsbestätigung beim Käufer, (b) Eingang der vereinbarten Anzahlung bei der Verkäuferin, (c) Klärung aller technischen und sonstigen Einzelheiten.
(4) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Verkäuferin berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (insbesondere Standgeld, Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(6) Die Verkäuferin haftet bei von ihr zu vertretender Verzögerung der Lieferung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
(7) Höhere Gewalt oder bei der Verkäuferin oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die die Verkäuferin vorübergehend und ohne eigenes Verschulden daran hindern, die geschuldete Leistung zum vereinbarten Termin zu erbringen, verändern die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, kann jede Partei unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurücktreten.
§ 5 Gefahrübergang
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt die Lieferung als EXW (ab Werk gemäß Incoterms® 2020) vereinbart. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur oder sonstigen Frachtführer am Versandort auf den Käufer über.
(2) Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem das TinyHouse versandbereit ist und die Verkäuferin dies dem Käufer angezeigt hat.
(3) Die Verkäuferin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das TinyHouse auf Kosten des Käufers für den Transport zu versichern. Der Käufer ist für den Abschluss einer ausreichenden Transportversicherung selbst verantwortlich.
§ 6 Abnahme und Mängelrüge
(1) Der Käufer ist verpflichtet, das TinyHouse bei Übergabe am Bestimmungsort unverzüglich auf Vollständigkeit, äußerlich erkennbare Mängel und Transportschäden zu untersuchen und diese auf dem Lieferschein zu vermerken.
(2) Im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsverkehrs gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB. Unter Berücksichtigung der Komplexität und Größe des Vertragsgegenstandes muss die Rüge bei äußerlich erkennbaren Mängeln unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung des TinyHouse, in Textform erfolgen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung, in Textform zu rügen.
(3) Die Mängelrüge muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels, Fotos zur Dokumentation sowie die Angabe der Auftrags- und Seriennummer enthalten.
(4) Unterlässt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelrüge, ist die Haftung der Verkäuferin für den nicht oder nicht rechtzeitig gerügten Mangel nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.
(5) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe schriftlich eine substanziierte Abnahmeverweigerung unter Angabe konkreter Mängel erklärt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an dem gelieferten TinyHouse bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag vor.
(2) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf den vollen Wert der durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse. Die Verkäuferin gilt als Herstellerin im Sinne des § 950 BGB. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Verkäuferin gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt die Verkäuferin Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der sonstigen verwendeten Gegenstände.
(3) Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer erwachsen, an die Verkäuferin ab; die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Verkäuferin ordnungsgemäß nachkommt und kein Fall des Absatzes (6) eintritt.
(4) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen Dritter über die Vorbehaltsware hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle für eine Intervention erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Etwaige Versicherungsansprüche tritt der Käufer hiermit in Höhe des Rechnungswertes an die Verkäuferin ab.
(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers — insbesondere bei Zahlungsverzug, Insolvenzantrag oder Einstellung der Zahlungen — ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und die Befugnis des Käufers zur Weiterveräußerung und Einziehung abgetretener Forderungen zu widerrufen. Der Käufer hat der Verkäuferin auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner offenzulegen.
(7) Übersteigt der realisierbare Wert der für die Verkäuferin bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, werden die Sicherheiten insoweit automatisch frei, als der realisierbare Wert der Sicherheiten 110 % der gesicherten Forderungen übersteigt (dingliche Freigabe). Die Verkäuferin wird in diesem Fall die freizugebenden Sicherheiten nach ihrer Wahl bestimmen. Die Auswahl hat unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Käufers zu erfolgen.
§ 8 Gewährleistung und Herstellergarantie
(1) Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 6 und § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Ist die Ware mangelhaft, kann die Verkäuferin zunächst nach ihrer Wahl Nacherfüllung in Form einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Das Recht der Verkäuferin, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl — insbesondere nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen —, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung bei unwesentlichen Mängeln ist ausgeschlossen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung des TinyHouse. Diese Fristenverkürzung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) oder gemäß § 479 BGB (Rückgriffsansprüche) zwingend längere Fristen vorschreibt. Sollte das TinyHouse durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung als Bauwerk oder als Sache für ein Bauwerk im Sinne des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB eingeordnet werden, gilt insoweit die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Die Fristenverkürzung gilt ebenfalls nicht für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, bei Arglist sowie bei Ansprüchen aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Die Parteien sind sich darüber einig, dass das TinyHouse als beweglicher Gegenstand (Anhänger auf Fahrgestell) konzipiert, hergestellt und geliefert wird. Diese Einordnung erfolgt unbeschadet einer etwaig abweichenden öffentlich-rechtlichen oder steuerrechtlichen Qualifikation.
(6) Garantierechtliche Ansprüche des Käufers gegen den Hersteller (insbesondere aus einer Haltbarkeitsgarantie) bleiben von dieser Regelung unberührt.
(7) Die Verkäuferin gewährt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine Herstellergarantie auf die nachfolgend genannten Bauteile und Komponenten. Diese Garantie besteht neben der gesetzlichen Gewährleistung und schränkt diese nicht ein.
a) Tragwerk / Fahrgestell: 10 Jahre Garantie auf strukturelle Integrität (Schweisstechnik, Rahmenverformung);
b) Dachkonstruktion und Außenhaut: 5 Jahre Garantie auf Dichtigkeit;
c) Fenster und Außentüren: 5 Jahre Garantie auf Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit;
d) Elektrik und Sanitärinstallationen: 2 Jahre Garantie auf fachgerechte Installation.
(8) Die Garantie umfasst die kostenlose Nachbesserung oder den Austausch mangelhafter Bauteile nach Wahl der Verkäuferin. Die Garantie deckt keine Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch, fehlende Wartung, nicht autorisierte Veränderungen am TinyHouse, natürlichen Verschleiß oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
(9) Die Geltendmachung von Garantieansprüchen setzt eine schriftliche Mängelanzeige unter Angabe der Seriennummer, Kaufdatum und Beschreibung des Mangels voraus. Die Verkäuferin ist berechtigt, das TinyHouse vor Ort oder in ihrem Betrieb zu inspizieren.
§ 9 Haftung und Haftungsbegrenzung
(1) Die Verkäuferin haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Die Verkäuferin haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Die Verkäuferin haftet ferner uneingeschränkt wegen arglistig verschwiegener Mängel, aus der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie aus zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Verkäuferin auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
(5) Der vorhersehbare, vertragstypische Schaden im Sinne von Absatz
(4) ist auf den Netto-Kaufpreis des jeweiligen TinyHouse begrenzt, für den der Haftungsfall ursächlich ist.
(6) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden — insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung, Verlust von Daten oder entgangene Einsparungen — ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall der Absätze (1) bis (3) vor.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.
(8) Soweit die Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Rücktritt, Stornierung und Nichtabnahme
(1) Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Widerrufsrechte gemäß §§ 312g, 355 BGB bestehen im B2B-Geschäftsverkehr nicht. Der Käufer bestätigt mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt.
(3) Wünscht der Käufer die Stornierung eines bestätigten Auftrags, ist die Verkäuferin berechtigt, eine pauschale Stornierungsgebühr zu erheben, die den typischerweise der Verkäuferin entstehenden Schaden berücksichtigt:
a) Bei Stornierung bis 14 Tage nach Auftragsbestätigung: 10 % des Netto-Kaufpreises (pauschaler Verwaltungs- und Planungsaufwand);
b) Bei Stornierung nach Produktionsbeginn: 40 % des Netto-Kaufpreises (Material- und Fertigungskosten);
c) Bei Stornierung nach Fertigstellung: 60 % des Netto-Kaufpreises (unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Weiterveräußerung eines Standardmodells).
(4) Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Verkäuferin kein oder ein geringerer Schaden als die pauschale Stornierungsgebühr entstanden ist. Der Verkäuferin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(5) Nimmt der Käufer das TinyHouse trotz Fälligkeit und Aufforderung nicht ab, ist die Verkäuferin berechtigt, dem Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Alternativ kann die Verkäuferin die Einlagerung des TinyHouse auf Kosten und Gefahr des Käufers veranlassen; die Lagerkosten betragen mindestens 50,00 EUR netto pro Kalendertag.
(6) Die Verkäuferin ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder ein außergerichtlicher Vergleich angeboten wird, oder wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen und der Käufer auf Verlangen der Verkäuferin keine Vorauszahlung leistet oder eine geeignete Sicherheit stellt.
§ 11 Technische Spezifikationen und Zulassung
(1) Die technischen Spezifikationen, Maße, Gewichte und Ausstattungsmerkmale des TinyHouse ergeben sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen technischen Datenblättern. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben in Katalogen, Prospekten und auf der Website sind annähernd und gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sofern sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Die TinyHouses der Verkäuferin sind als Anhänger auf Fahrgestellen konstruiert. Die Verkäuferin liefert das TinyHouse mit einer gültigen EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder Einzelbetriebserlaubnis / Einzelgenehmigung, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Für die Zulassung des TinyHouse als Anhänger bei der zuständigen Zulassungsstelle ist der Käufer selbst verantwortlich.
(3) Die Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des TinyHouse am gewählten Aufstellort des Käufers. Der Käufer ist eigenverantwortlich für die Einholung aller erforderlichen bau-, planungs- und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen.
(4) Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen (insbesondere bei Maßen, Farbtönen und Materialien) sind zulässig, sofern sie handelsüblich und für den Käufer zumutbar sind. Bei Gewichtsangaben gilt eine Toleranz von +/- 3 % des angegebenen Leergewichts als zulässig, wobei das in der Zulassungsbescheinigung / EG-Übereinstimmungsbescheinigung angegebene zulässige Gesamtgewicht (zGG) in jedem Fall eingehalten wird. Gleiches gilt für Änderungen, die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich werden.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB sowie den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist der Sitz der Verkäuferin, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Verkäuferin ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Die Verkäuferin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Besondere Bestimmungen für EU-Lieferungen
(1) Bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten die nachfolgenden besonderen Bestimmungen ergänzend.
(2) Der Käufer hat der Verkäuferin vor Vertragsschluss seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mitzuteilen. Die Verkäuferin ist berechtigt, die Gültigkeit der USt-IdNr. im Bestätigungsverfahren gemäß § 18e UStG zu prüfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung gemäß § 6a UStG i. V. m. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG erfolgt die Lieferung umsatzsteuerfrei. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Gültigkeit seiner USt-IdNr. Sollte sich die mitgeteilte USt-IdNr. als ungültig erweisen oder die Voraussetzungen der Steuerbefreiung aus anderen Gründen nicht vorliegen, ist der Käufer verpflichtet, die deutsche Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe nachzuentrichten. Die Verkäuferin ist berechtigt, eine entsprechende korrigierte Rechnung mit Umsatzsteuerausweis auszustellen.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, an der Erbringung der für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung erforderlichen Buch- und Belegnachweise gemäß §§ 17a bis 17c UStDV mitzuwirken. Insbesondere ist der Käufer verpflichtet, die Gelangensbestätigung gemäß § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Lieferung, an die Verkäuferin zu übermitteln. Alternativ kann der Nachweis durch einen CMR-Frachtbrief, eine Spediteursbescheinigung oder andere in § 17a Abs. 3 UStDV genannte Belege geführt werden.
(4) Kommt der Käufer seiner Mitwirkungspflicht gemäß Absatz (3) nicht innerhalb der genannten Frist nach, ist die Verkäuferin berechtigt, dem Käufer die deutsche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) nachträglich in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, den nachberechneten Umsatzsteuerbetrag innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Der Anspruch der Verkäuferin auf Schadensersatz für weitere durch die Nichtmitwirkung verursachte Schäden (insbesondere Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO) bleibt unberührt.
(5) Für Lieferungen außerhalb Deutschlands gelten die zwischen den Parteien vereinbarten Incoterms® 2020-Lieferbedingungen. Mangels abweichender Vereinbarung gilt CIP (Carriage and Insurance Paid To) zum vereinbarten Bestimmungsort. Alle Einfuhrabgaben, Zölle und Steuern im Bestimmungsland trägt der Käufer.
(6) Der Käufer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller am Bestimmungsort geltenden technischen Vorschriften, Normen und Zulassungsanforderungen für das TinyHouse als Anhänger. Die Verkäuferin übernimmt insoweit keine Haftung.
§ 14 Datenschutz
(1) Die Verkäuferin erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen, finden sich in der Datenschutzerklärung der Verkäuferin, abrufbar unter tinyvest.de/datenschutz.html.
§ 15 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere technische Details, Geschäftsgeheimnisse, Preiskonditionen und Kalkulationsgrundlagen — streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, es sei denn, die Offenlegung ist zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
(2) Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt (salvatorische Klausel). Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit für zukünftige Geschäfte zu ändern. Gegenüber dem Käufer gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
(4) Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin.
— Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen —
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